Brille von der Steuer absetzen, Geld sparen - so geht"s!
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Brille von der Steuer absetzen können, unter welchen Umständen eine Brille als außergewöhnliche Belastung gilt, und ob eine Brille steuerlich absetzbar ohne Rezept ist. Außerdem klären wir auf, ob Sie auch Kontaktlinsen absetzen können.
Etwa 40 Millionen Menschen in Deutschland tragen eine Brille oder Kontaktlinsen. Dabei entstehen oft hohe Kosten. Wenn sich die Sehstärke regelmäßig verschlechtert, muss eine neue Sehhilfe her. Es gibt viele verschiedene Sehschwächen und Augen benötigen oft eine ganz individuelle Unterstützung, die eine günstige Brille aus der Drogerie oder aus dem Supermarkt nicht bietet.
Das Brillengestell ist hierbei oft noch der günstigste Bestandteil der Brille, auch bei höherwertigen Modellen. Entsprechend geschliffene Gläser oder Extras wie Gleitsicht oder Entspiegelung schlagen schnell teuer zu Buche. Bei Kontaktlinsen entstehen aufgrund der begrenzten Haltbarkeit automatisch Folgekosten. Während Jahreslinsen einmal im Jahr fällig werden, fallen die Kosten für Monatslinsen regelmäßig an. Außerdem sind teure Pflegemittel notwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist nicht nur eine Brille steuerlich absetzbar, auch Kontaktlinsen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Brille von der Steuer absetzen können, unter welchen Umständen eine Brille als außergewöhnliche Belastung gilt, und ob eine Brille steuerlich absetzbar ohne Rezept ist. Außerdem klären wir auf, ob Sie auch Kontaktlinsen absetzen können.
Die teure Sehhilfe: Zumutbare oder außergewöhnliche Belastung?
Kommen Krankenkasse oder Krankenversicherung nicht für die Kosten auf und übersteigen die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen die “zumutbare Belastung”, können Bürger bei der Steuererklärung „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen, um die Einkommensteuer zu mindern. Finanzämter müssen Ausgaben für die Gesundheit berücksichtigen – und das in unbegrenzter Höhe.
Ermittlung der Eigenbeteiligung: Von Fall zu Fall unterschiedlich
Wie hoch die Eigenbeteiligung ist, hängt vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Die Höhe liegt zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens.
Für ein Ehepaar mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von bis 51.130 Euro sind beispielsweise drei Prozent zumutbar. Hier können erst dann Kosten abgesetzt werden, die drei Prozent des Einkommens überschreiten. Ein Single ohne Kind mit einem ähnlichen Jahreseinkommen müsste hingegen für Kosten von bis zu sechs Prozents des Jahreseinkommens selbst aufkommen.
Um Rückzahlungen für Brillen oder Kontaktlinsen zu erhalten, ist die Summe der Belastungen des kompletten Steuerjahres entscheidend. Es kann sich also lohnen, Anschaffungen von Brillen und Kontaktlinsen entsprechend zu planen, insbesondere wenn mehrere medizinische Behandlungen im Jahr anstehen oder für Familienmitglieder mehrere Sehhilfen benötigt werden.
Brille von der Steuer absetzen als Werbungskosten
Brillen und Kontaktlinsen können in der Regel nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch nicht dann, wenn Sie Ihre Brille ausschließlich für die Arbeit benötigen.
Brillen und Kontaktlinsen gelten als medizinisches Hilfsmittel und nicht als Arbeitsmittel.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Ist Ihre Sehschwäche eine Folge des Berufs oder eines Arbeitsunfalls, können Kosten für Brille oder Kontaktlinsen als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden. Auch wenn die Brille aus Gründen des Arbeitsschutzes getragen werden muss, ist das der Fall. Darunter fallen zum Beispiel Brillen fürs Labor oder Brillen für die Arbeit am Bildschirm.
Bildschirmarbeitsplatzverordnung: Wer übernimmt die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille?
Eine PC Brille ist speziell für die Arbeit am Computer geeignet. Spätestens ab dem Alter von 40 Jahren benötigen die meisten Menschen eine Arbeitsplatzbrille, weil ab diesem Zeitpunkt die Alterssichtigkeit einsetzt. Mit einer PC Brille wird die Arbeit am Monitor deutlich angenehmer, weil die Augen weniger angestrengt werden.
Laut Bildschirmarbeitsplatzverordnung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes gelten Bildschirmarbeitsbrillen als persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Bescheinigen Augenoptiker oder Augenarzt schriftlich die medizinische Notwendigkeit, muss der Arbeitgeber einen Teil der Kosten tragen. Das EU-Gesetz sieht sogar vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten, die am Computer arbeiten, regelmäßig eine Augenuntersuchung beim Augenarzt anbieten müssen. Der Arbeitgeber trägt aber nur dann die Kosten, wenn nicht die private oder gesetzliche Krankenversicherung dafür aufkommt.
Diese Nachweise sind nötig, um die Brille in der Steuererklärung geltend zu machen
Um Brillen und Kontaktlinsen von der Steuer abzusetzen, werden Belege benötigt – wie bei allen Dingen, die steuerlich berücksichtigt werden sollen. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie nur dann eine Steuererleichterung, wenn Sie die Kosten bei Ihrer privaten Krankenkasse geltend gemacht haben. Geben Sie die Brille oder Kontaktlinsen als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung an, benötigen Sie ein ärztliches Attest sowie die Rechnung.
Ist eine Brille steuerlich absetzbar ohne Rezept?
Brillen oder Kontaktlinsen, die rein aus modischen oder kosmetischen Gründen getragen werden und nicht medizinisch notwendig sind, können nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Brillen mit Gläsern ohne Stärke oder farbige Kontaktlinsen, die keine Sehschwäche korrigieren.
Stand: 04.02.2020